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Mit diesen arbeitgeberfreundlichen Urteilen zeigen Sie Ihrem Betriebsrat 100 % rechtssicher seine Grenzen auf ...


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Der Schnell-Check: Wo Ihr Betriebsrat mitreden darf und wo nicht – von A bis Z

Dieser PDF-Sonder-Report lässt keine Frage offen, in welchen Bereichen Ihres Unternehmens Sie allein entscheiden dürfen ... und wo Sie den Betriebsrat hinzuziehen müssen.

PLUS: Alle Hintergrund-Informationen und Gerichtsurteile, mit denen Sie Ihren Standpunkt hieb- und stichfest untermauern können, z. B. in diesen Fällen:

  • Krankheit und Fehlzeiten
  • Arbeitszeit
  • Teilzeit & Befristung
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Lohn- und Gehalt
  • Einstellung
  • Betriebswahl 2010
  • Intressenausgleich und Sozialauswahl
  • Kontrolle des Betriebsrats
  • Schulungen und Seminare des Betriebsrats
  • Anhörungen
  • Kosten des Betriebsrats
  • Mitarbeiterkontrolle und Datenschutz
  • Urlaub
  • Eingruppierung
  • Leistungsbeurteilung
  • Personalauswahl
  • Betriebsordnung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Nichtraucherschutz
  • Überstunden
  • Versetzung


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Michael G. Peters, Rechtsanwalt und Chefredakteur:

„Darf ich Ihnen in diesem Spezial-Report zeigen, wie Sie noch besser mit Ihrem Betriebsrat zusammenarbeiten?

Dann machen Sie sich auf einige Aha-Effekte gefasst ... denn es gibt viel mehr arbeitgeberfreundliche Gerichtsurteile, als Sie vielleicht ahnen.

Jedes einzelne davon stärkt Ihre Position, spart oft mehrere Tausend Euro und verdeutlicht Ihrem Betriebsrat, dass auch Sie als Arbeitgeber Ihr gutes Recht kennen und nutzen!“
Bild von Michael G. Peters
Arbeitsrechts-Experte Michael G. Peters: „Erfahren Sie jetzt, wo Ihr Betriebsrat in der Firma mitreden darf und wo nicht. Hier klicken!“

Unterschrift Michael G. Peters

Liebe Geschäftsführerin,
lieber Geschäftsführer,

da wollen Sie als Chef die Dinge in der Firma gestalten und mit viel Engagement Ihre Ziele und Visionen umsetzen ...

... und müssen sich dann vom Betriebsrat vorschreiben lassen, was Sie alles genau dürfen und was nicht.

Haben Sie auch schon einmal solche Situationen erlebt?

  • Oft bremst der Betriebsrat den Arbeitgeber aus: Da bekommen Sie dann in einer Verhandlung gesagt: „Die Bilanzen, die Sie uns vorgelegt haben, können wir nicht nachvollziehen. Deshalb lehnen wir Ihre Argumente gegen eine Lohnerhöhung ab!“

  • wenn Ihre Arbeitnehmer-Vertreter von einer Gewerkschafts-Schulung wiederkommen, sind die wie ausgewechselt. Sie haben den Eindruck, die Gewerkschaften schüren das gezielt von außen und sagen ihren Mitgliedern: „Ihr dürft dies..., Ihr könnt das ...“

  • einige Betriebsrats-Mitglieder scheinen manchmal zu vergessen, dass sie die allgemeinen Interessen vertreten sollen ... und nicht nur die des Betriebsrats

  • Bei Lohnverhandlungen wird überhaupt nicht auf regionale Gegebenheiten Rücksicht genommen. Selbst dann nicht, wenn Ihr Lohnniveau überhaupt nicht mit dem in anderen Regionen zu vergleichen ist

Doch Sie können die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat dauerhaft verbessern ... und ihm dank arbeitgeberfreundlicher Urteile und 100 % legaler Gestaltungs-Möglichkeiten entgegentreten. Lesen Sie hier:

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Wie Sie Ihrem Betriebsrat in solchen Situationen unmissverständlich klar machen: „Auch ich kenne meine Rechte genau!“

Pfeil

Tatsache ist leider: Kaum ein Land hat so viele Arbeitsgesetze wie wir in Deutschland. Und immer wieder werfen die Politiker in Berlin uns Arbeitgebern neue Knüppel zwischen die Beine. Sicher haben auch Sie über das Urteil über den gesetzlichen Mindestlohn für Briefzusteller den Kopf geschüttelt.

Aber Sie sind nicht machtlos! Denn jetzt gibt es einen neuartigen Spezial-Informationsdienst, der Sie auf nur 8 Seiten pro Ausgabe über alle Themen im Bereich betriebliche Mitbestimmung auf dem Laufenden hält: „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“.

Mit „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ sind Sie in nur wenigen Minuten im Monat up to date ... und können Ihre Rechte als Arbeitgeber noch besser wahren.

Sie können dem Wissens- und Informationsvorsprung der oft bestens geschulten Arbeitnehmervertreter auf diese Weise noch besser Paroli bieten und deutlich machen, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen. Zu Beispiel hier:

Es gibt eine ganze Reihe von arbeitgeberfreundlichen Gerichtsurteilen, mit denen Sie sich die Arbeit mit Ihrem Betriebsrat vereinfachen können. Und nebenbei sogar mehrere 1.000,00 € Geld sparen können. Hier ist gleich das erste:

Endlich! Mit diesem Gerichtsurteil dämmen
Sie den „Schulungs-Tourismus“ mancher Arbeitnehmervertreter drastisch ein:

Bestimmt haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass der Betriebsrat seine Rechnungen für Seminare wie selbstverständlich gleich in der Buchhaltung einreicht.

Aber halt Stopp!

Das müssen Sie nicht unwidersprochen akzeptieren. In einem konkreten Fall sollte ein Arbeitgeber für ein Seminar zum Thema „Praktische Eingruppierung von Mitarbeitern“ 3.500,00 € zahlen. Nur:

In der betreffenden Firma stand das Thema Eingruppierung von Mitarbeitern weder momentan noch in absehbarer Zukunft auf der betrieblichen Tagesordnung.

Aus diesem Grund hatte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für das Seminar bereits abgelehnt. Der Betriebsrat schaltete daraufhin das Arbeitsgericht ein. Allerdings ohne Erfolg:

Stopp-Schild Personalakten sind für Ihren Betriebsrat tabu!

Personalakten einzelner Mitarbeiter gehen Ihren Betriebsrat nichts an.

Wünscht ein Arbeitnehmervertreter die Akteneinsicht, können Sie dies unter Hinweis auf § 83 Absatz 1 BetrVG, der das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters schützt, ablehnen.

Machen auch Sie sich die Arbeit mit dem Betriebsrat durch solche Arbeitgeber-Spezial-
Tipps leichter! Klicken Sie hier für Ihren GRATIS-Schnell-Check!


Die Arbeitsrichter machten dem Betriebsrat buchstäblich einen Strich durch die Rechnung...

Zwar sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die durch die mit der korrekten Amtsausübung des Betriebsrats verbundenen Kosten zu tragen. Trotzdem muss die Schulungsmaßnahme erforderlich sein.

Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Arbeitnehmervertreter durch das Schulungsthema aktuelle oder zukünftige Aufgaben sachgerecht erfüllen können. Die Begründung, die Betriebsratsmitglieder könnten das erlernte Wissen irgendwann einmal gebrauchen, zieht nicht! Folge:

Der Betriebsrat darf die 3.500,00 € Seminargebühren nun aus eigener Tasche zahlen ...

Durch dieses Urteil sind Sie als Arbeitgeber vor „schulungswilden“ Betriebsratsmitgliedern deutlich besser geschützt. Berufen Sie sich einfach auf dieses Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2007, Az.: 2 TaBV 4/07.

Sagen Sie selbst:

Was ist Ihnen allein dieser Tipp wert?

In diesem Fall hätten Sie auf einen Schlag satte 3.500,00 € gespart. Und das sind noch längst nicht alle Möglichkeiten, wie Sie sich gegenüber Ihrem Betriebsrat noch besser durchsetzen.

Als Rechtsanwalt vertrete ich in meiner täglichen Praxis die Interessen von Arbeitgebern gegenüber dem Betriebsrat. Und habe dadurch mittlerweile eine ganze Reihe von Arbeitgeber-Spezial-Tipps zum Thema Umgang mit dem Betriebsrat zusammengetragen. Sie bekommen diese Tipps 2-mal monatlich auf 8 kompakten Seiten in dem Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“. Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar – die aktuelle Ausgabe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ – bekommen Sie hier

Möchten Sie noch einen Spezial-Tipp? Hier ist er - und er räumt auch gleich mit einem weit verbreiteten Irrtum auf ...

Insider-Tipp

SIE entscheiden allein, welche Sachmittel Ihr Betriebsrat bekommt ...



Zwar kann Ihr Betriebsrat beschließen, was er für seine Tätigkeit braucht. ABER: welches von mehreren zur Auswahl stehenden Sachmitteln er nachher bekommt, ist allein Ihre Entscheidung als Arbeitgeber. Mit anderen Worten:

Nur Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob Ihr Betriebsrat einen Computer von einer bestimmten Marke bekommt oder von einer anderen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.2002, Az.: 2 TaBV 20/02). Ebenso können Sie als Arbeitgeber festlegen, ob Ihr Betriebsrat ein neues oder gebrauchtes Gerät erhält.

Klammer

Wird Ihnen an diesem Beispiel deutlich, wie einfach Sie Ihre Rechte gegenüber Ihrem Betriebsrat wahren können ... einfach, indem Sie auf ein hieb- und stichfestes Urteil verweisen?

Klammer

„ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ ist speziell auf Geschäftsführer, Unternehmer und Führungskräfte mit wenig Zeit zugeschnitten - aber bei Gesprächen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat immer auf dem neuesten Stand sein müssen. Auf nur 8 Seiten erfahren Sie, wie Sie die neuesten Urteile nutzen, um sich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber zu sichern.

So kennen „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“-Nutzer längst das interessante Urteil zum Lokführerstreik, mit dem sie Mitarbeiter im Streikfall gezielt unter Druck setzen können...

Möchten Sie dazugehören? Dann fordern Sie gleich hier eine GRATIS-Test-Ausgabe an.

Mit welchen dieser Arbeitgeber-Spezial-Tipps wollen Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat noch weiter verbessern?



Insider-Tipp: So können Sie von den Fehlern Ihres Betriebsrats profitieren
Kündigung der „Unkündbaren“: Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder ist nicht unendlich. Ganz im Gegenteil! Welche Formalien dafür unbedingt (!) erfüllt sein müssen ...
„Arbeitgeber-Rechte Betriebsrat aktuell“ zeigt Ihnen regelmäßig die neuesten Urteile, welche Auskünfte Ihr Betriebsrat verlangen darf und welche nicht. Damit gehen Sie jetzt noch selbstsicherer in Betriebsrats-Verhandlungen. Jetzt hier klicken für Ihre Test-Ausgabe!
Die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat kann Ihnen das Leben auch deutlich leichter machen. Zum Beispiel mit einem Sozialplan bei Änderungskündigungen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie damit sicherer kündigen
Klipp und klar: wann Sie Überstunden allein anordnen dürfen! Diese Checkliste zeigt Ihnen auf einen Blick, wann Sie auf die vorherige Zustimmung Ihres Betriebsrats verzichten können. Aber Achtung: Dieses kleine, aber feine Detail sollten Sie beachten, damit nicht anschließend der „Haussegen“ schief hängt. Lassen Sie sich diese Gestaltungsmöglichkeit nicht entgehen!
Fachliteratur: Will Ihr Betriebsrat mehrere Zeitschriften abonnieren, muss er Ihnen nach einem Urteil des LAG Düsseldorf darlegen, wozu dies konkret erforderlich ist. Dieser Tipp spart Ihnen auf Anhieb Geld!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Vorsicht – 4.000,00 € Schadensersatz! Wie Sie die Zustimmung Ihres Betriebsrats als Chance nutzen, Diskriminierungen von Bewerbern und daraus resultierende Schadenersatzforderungen frühzeitig zu vermeiden. Sogar dann, wenn Ihnen ein Bewerber z. B. aufgrund seines Alters oder seiner Religion nicht passt ...
Elternzeit: welche Arbeitszeitwünsche Sie Mitarbeitern erfüllen müssen – und welche nicht
Mitarbeiter ohne Zustimmung des Betriebsrats versetzen-mit diesem Urteil geht´s: Nicht alles, was nach Versetzung aussieht, ist es auch. Eine Versetzung liegt nämlich nur vor, wenn mit dem Teamwechsel auch ein Wechsel des weisungsberechtigten Vorgesetzten verbunden ist. Dieses Urteil sollten Sie kennen, damit Sie Mitarbeiter ab jetzt noch flexibler einsetzen können
Betriebs-Vereinbarungen: Fix und fertig aus „Arbeitgeber-Rechte Betriebsrat aktuell“ zum Übernehmen – statt zäh und teuer ausgehandelt! Das spart Ihnen eine Menge Zeit und Geld. Alle sind anwaltsgeprüft und sofort einsetzbar
Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen: Arbeitsgerichte können seit gut 5 Jahren Arbeitsverträge auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echtes Sicherheitsrisiko. In „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ zeige ich Ihnen, wie Sie das mit Hilfe Ihres Betriebsrats ganz einfach verhindern.Hier klicken!
Wer ist „wahlberechtigter Arbeitnehmer“ und wer nicht? Es ist für Sie als Arbeitgeber extrem wichtig, die genaue Zahl zu kennen. Denn sonst laufen Sie schnell Gefahr, dass Ihr Betriebsrat größer wird als eigentlich nötig – mit allen damit verbundenen Kosten!
Zigarettenpause: Ein Urteil aus Schleswig-Holstein hat jetzt ein für alle Mal klargestellt, dass nur Sie als Arbeitgeber – ohne Beteiligung Ihres Betriebsrats – entscheiden, ob Sie Mitarbeiter während der Zigarettenpausen vergüten wollen oder nicht. Aber Vorsicht! Welchen sehr ähnlichen Sachverhalt Sie von dieser Entscheidung unbedingt abgrenzen müssen ...
Ausrufezeichen STREIK! Was Sie als Arbeitgeber jetzt als erstes tun sollten:

Schauen Sie genau hin, wenn ein Betriebsratsmitglied an einem Streik teilnimmt:

Legt es nur die Arbeit nieder, ist dies von seinem Streikrecht gedeckt.

Fördert der Arbeitnehmervertreter aber in seiner Funktion als Betriebsratsmitglied den Streik oder stellt er den Streikenden Sachmittel des Betriebsrats (z. B. den Kopierer) zur Verfügung, müssen Sie das nicht hinnehmen!

Machen auch Sie sich die Arbeit mit dem Betriebsrat durch solche Arbeitgeber-Spezial-Tipps leichter. Klicken Sie hier für Ihren GRATIS-Schnell-Check!

Sicher wird Ihnen anhand dieser Beispiele klar, dass Sie nur mit absoluten Profi-Tipps beim Thema Mitbestimmung alle Register ziehen können. „Arbeitgeber-Rechte Betriebsrat aktuell“ stellt sicher, dass Sie alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten und arbeitgeberfreundlichen Urteile auch wirklich nutzen! Sie können eine GRATIS-Test-Ausgabe jetzt völlig risikolos anfordern. Klicken Sie dazu einfach hier.

Das ist ohne Risiko für Sie. Stellen Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag unvoreingenommen auf die Probe! Hier klicken

In nicht mehr als 10 Minuten pro Monat sind Sie damit rundum auf dem Laufenden, um die Zusammenarbeit mir Ihrem Betriebsrat noch weiter zu verbessern. Entdecken Sie, wie Sie Ihren Betriebsrat sogar FÜR sich arbeiten lassen statt GEGEN Sie! Doch nicht nur das:

Sie treten ab jetzt noch souveräner und kompetenter auf. Sie zeigen nach außen deutlich, dass Sie genau wissen, wovon Sie reden. Und unterstreichen dadurch Ihre Führungsstärke!

Sie vermeiden durch den Wissens- und Informationsvorsprung aus „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.

Ihr Betriebsrat bekommt seine Rechte gratis (und das auch noch auf Ihre Kosten!) geliefert. Aber was ist mit IHREN Rechten?

Nur wenn Sie als Arbeitgeber auch einmal ganz klar „Nein“ sagen können, sind Sie in der Lage, der „Mitbestimmungswut“ von Arbeitnehmervertretern entgegenzutreten.

Der Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ bereitet auf nur 8 Seiten alles schnell, übersichtlich und leicht verständlich auf:

  • Die neuesten Gesetzesänderungen im Betriebsverfassungsrecht ... und was diese für Sie als Arbeitgeber bedeuten

  • Alle wichtigen neuen Entscheidungen der Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts

  • PLUS praktische Hinweise für die sofortige Umsetzung. Wertvolle Tipps, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Praxis-Checklisten, Beispiele und anwaltsgeprüfte Musterformulierungen, mit denen Sie gegenüber Ihrem Betriebsrat Ihr gutes Recht als Arbeitgeber durchsetzen können
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Dieser GRATIS-Spezial- Report zeigt Ihnen auf einen Blick von A-Z, wo Ihr Betriebsrat mitreden darf und wo nicht.

Und er untermauert Ihre Argumente mit hieb- und stichfesten Gerichtsurteilen.

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Doch das ist immer noch nicht alles:

Zusätzlich bekommen Sie Ihr persönliches Passwort für den Exklusiv-Zugang zur Online-Datenbank. Dort bekommen Sie noch zahllose weitere Serviceleistungen, Muster-Betriebsvereinbarungen zum Herunterladen und noch viele weitere sofort zu übernehmende Arbeitshilfen.

Und selbst wenn sich kurzfristig etwas ändert:

Sie bekommen jährlich 4 Sonder-Ausgabe zu Spezialthemen, mit denen Sie zeitnah auf neue Gesetzesänderungen und Gestaltungs-Möglichkeiten reagieren können.

Ihr Betriebsrat erkennt dadurch, dass Sie rechtlich auf dem neuesten Stand sind und sich kein X für ein U vormachen lassen

Und Sie bekommen natürlich Ihren GRATIS-Sonder-Report per PDF, „Schnell-Check – Wo Ihr Betriebsrat mitreden darf und wo nicht von A bis Z“ – mit Sofort-Hilfe-Garantie.

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Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Mit freundlichen Grüßen von Arbeitgeber zu Arbeitgeber, Ihr
Unterschrift Michael G. Peters

Michael G. Peters, Chefredakteur „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“

PS: Erinnern Sie sich nur an meinen ersten Spezial-Tipp mit den 3.500,00 € eingesparten Seminargebühren zurück. Das ist ein Mehrfaches dessen, was „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“in einem ganzen Jahr kostet! Und diese Ersparnisse stammen nur aus einem einzigen Tipp!

Wenn Sie dann noch bedenken, dass eine Anwaltsstunde schon 200 € oder mehr kosten kann, wird Ihnen sicher auch deutlich, dass es erheblich teurer wäre, wenn Sie mein Angebot nicht annehmen würden.

Tausende Arbeitgeber machen sich schon heute mit den neuesten Urteilen und Arbeitgeber-Spezial-Tipps das Leben leichter. Wann stoßen Sie dazu? Klicken Sie hier für Ihre GRATIS-Test-Ausgabe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“!

PPS: Die Kosten des Betriebsrats werden in vielen deutschen Unternehmen oft unterschätzt: Durch Betriebsversammlungen, Einigungsstellen, Betriebsratstätigkeit, Prozesse, Versammlungen, Reisekosten, Schulungen und Seminare kommen bereits bei 50 Mitarbeitern rund 900 € zusammen. Und zwar pro Mitarbeiter! Halten Sie als Arbeitgeber mit „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“dagegen. Heute noch anfordern!

PPPS: Denken Sie daran: Ihr Betriebsrat kann jederzeit auf ein unerschöpfliches Arsenal an Informationen zum Thema Mitbestimmung zurückgreifen. Nur wenn Sie hier mit handfesten Gerichtsurteilen kontern können, haben Sie alle Chancen, als knallharter Verhandlungspartner Ihre Rechte zu wahren. „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ versorgt Sie kurz & knapp mit allen Arbeitgeber-Tipps und Urteilen, mit denen Sie Ihre Position deutlich stärken. Hier klicken für Ihre persönliche GRATIS-Test-Ausgabe!




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Zusammen mit der aktuellen Ausgabe erhalte ich das aktuelle Kennwort, mit dem ich kostenlos Zugang zum kennwortgeschützten Bereich der Internet-Datenbank von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ erhalte. Diese Berechtigung beginnt mit dem Tag der Zustellung; sie endet an dem Tag, an dem ich Ihnen mitteile, dass ich „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell “ nicht weiter beziehen möchte, falls mich der Test nicht überzeugt.

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Mit meinen speziellen Fragen zum Thema Arbeitsrecht kann ich mich direkt an die Redaktion wenden. Die Faxnummer erhalte ich schon mit meiner Gratis-Test-Ausgabe.

 

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