Mit diesen arbeitgeberfreundlichen Urteilen zeigen Sie Ihrem Betriebsrat 100 % rechtssicher seine Grenzen auf ...
Liebe Geschäftsführerin, lieber Geschäftsführer, da wollen Sie als Chef die Dinge in der Firma gestalten und mit viel Engagement Ihre Ziele und Visionen umsetzen ... ... und müssen sich dann vom Betriebsrat vorschreiben lassen, was Sie alles genau dürfen und was nicht. Haben Sie auch schon einmal solche Situationen erlebt?
Doch Sie können die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat dauerhaft verbessern ... und ihm dank arbeitgeberfreundlicher Urteile und 100 % legaler Gestaltungs-Möglichkeiten entgegentreten. Lesen Sie hier:
Tatsache ist leider: Kaum ein Land hat so viele Arbeitsgesetze wie wir in Deutschland. Und immer wieder werfen die Politiker in Berlin uns Arbeitgebern neue Knüppel zwischen die Beine. Sicher haben auch Sie über das Urteil über den gesetzlichen Mindestlohn für Briefzusteller den Kopf geschüttelt. Aber Sie sind nicht machtlos! Denn jetzt gibt es einen neuartigen Spezial-Informationsdienst, der Sie auf nur 8 Seiten pro Ausgabe über alle Themen im Bereich betriebliche Mitbestimmung auf dem Laufenden hält: „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“. Mit „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ sind Sie in nur wenigen Minuten im Monat up to date ... und können Ihre Rechte als Arbeitgeber noch besser wahren. Sie können dem Wissens- und Informationsvorsprung der oft bestens geschulten Arbeitnehmervertreter auf diese Weise noch besser Paroli bieten und deutlich machen, dass Sie sich kein X für ein U vormachen lassen. Zu Beispiel hier: Es gibt eine ganze Reihe von arbeitgeberfreundlichen Gerichtsurteilen, mit denen Sie sich die Arbeit mit Ihrem Betriebsrat vereinfachen können. Und nebenbei sogar mehrere 1.000,00 € Geld sparen können. Hier ist gleich das erste:
Bestimmt haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass der Betriebsrat seine Rechnungen für Seminare wie selbstverständlich gleich in der Buchhaltung einreicht. Aber halt Stopp! Das müssen Sie nicht unwidersprochen akzeptieren. In einem konkreten Fall sollte ein Arbeitgeber für ein Seminar zum Thema „Praktische Eingruppierung von Mitarbeitern“ 3.500,00 € zahlen. Nur: In der betreffenden Firma stand das Thema Eingruppierung von Mitarbeitern weder momentan noch in absehbarer Zukunft auf der betrieblichen Tagesordnung. Aus diesem Grund hatte der Arbeitgeber die Kostenübernahme für das Seminar bereits abgelehnt. Der Betriebsrat schaltete daraufhin das Arbeitsgericht ein. Allerdings ohne Erfolg:
Die Arbeitsrichter machten dem Betriebsrat buchstäblich einen Strich durch die Rechnung...Zwar sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, die durch die mit der korrekten Amtsausübung des Betriebsrats verbundenen Kosten zu tragen. Trotzdem muss die Schulungsmaßnahme erforderlich sein. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Arbeitnehmervertreter durch das Schulungsthema aktuelle oder zukünftige Aufgaben sachgerecht erfüllen können. Die Begründung, die Betriebsratsmitglieder könnten das erlernte Wissen irgendwann einmal gebrauchen, zieht nicht! Folge: Der Betriebsrat darf die 3.500,00 € Seminargebühren nun aus eigener Tasche zahlen ... Durch dieses Urteil sind Sie als Arbeitgeber vor „schulungswilden“ Betriebsratsmitgliedern deutlich besser geschützt. Berufen Sie sich einfach auf dieses Aktenzeichen: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.05.2007, Az.: 2 TaBV 4/07. Sagen Sie selbst: Was ist Ihnen allein dieser Tipp wert?In diesem Fall hätten Sie auf einen Schlag satte 3.500,00 € gespart. Und das sind noch längst nicht alle Möglichkeiten, wie Sie sich gegenüber Ihrem Betriebsrat noch besser durchsetzen. Als Rechtsanwalt vertrete ich in meiner täglichen Praxis die Interessen von Arbeitgebern gegenüber dem Betriebsrat. Und habe dadurch mittlerweile eine ganze Reihe von Arbeitgeber-Spezial-Tipps zum Thema Umgang mit dem Betriebsrat zusammengetragen. Sie bekommen diese Tipps 2-mal monatlich auf 8 kompakten Seiten in dem Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“. Ihr persönliches GRATIS-Test-Exemplar – die aktuelle Ausgabe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ – bekommen Sie hier Möchten Sie noch einen Spezial-Tipp? Hier ist er - und er räumt auch gleich mit einem weit verbreiteten Irrtum auf ...
Zwar kann Ihr Betriebsrat beschließen, was er für seine Tätigkeit braucht. ABER: welches von mehreren zur Auswahl stehenden Sachmitteln er nachher bekommt, ist allein Ihre Entscheidung als Arbeitgeber. Mit anderen Worten: Nur Sie als Arbeitgeber bestimmen, ob Ihr Betriebsrat einen Computer von einer bestimmten Marke bekommt oder von einer anderen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.2002, Az.: 2 TaBV 20/02). Ebenso können Sie als Arbeitgeber festlegen, ob Ihr Betriebsrat ein neues oder gebrauchtes Gerät erhält.
„ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ ist speziell auf Geschäftsführer, Unternehmer und Führungskräfte mit wenig Zeit zugeschnitten - aber bei Gesprächen und Verhandlungen mit dem Betriebsrat immer auf dem neuesten Stand sein müssen. Auf nur 8 Seiten erfahren Sie, wie Sie die neuesten Urteile nutzen, um sich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber zu sichern. So kennen „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“-Nutzer längst das interessante Urteil zum Lokführerstreik, mit dem sie Mitarbeiter im Streikfall gezielt unter Druck setzen können... Möchten Sie dazugehören? Dann fordern Sie gleich hier eine GRATIS-Test-Ausgabe an. Mit welchen dieser Arbeitgeber-Spezial-Tipps wollen Sie die Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat noch weiter verbessern?
Sicher wird Ihnen anhand dieser Beispiele klar, dass Sie nur mit absoluten Profi-Tipps beim Thema Mitbestimmung alle Register ziehen können. „Arbeitgeber-Rechte Betriebsrat aktuell“ stellt sicher, dass Sie alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten und arbeitgeberfreundlichen Urteile auch wirklich nutzen! Sie können eine GRATIS-Test-Ausgabe jetzt völlig risikolos anfordern. Klicken Sie dazu einfach hier. Das ist ohne Risiko für Sie. Stellen Sie „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ volle 30 Tage in Ihrem persönlichen Arbeitsalltag unvoreingenommen auf die Probe! Hier klicken In nicht mehr als 10 Minuten pro Monat sind Sie damit rundum auf dem Laufenden, um die Zusammenarbeit mir Ihrem Betriebsrat noch weiter zu verbessern. Entdecken Sie, wie Sie Ihren Betriebsrat sogar FÜR sich arbeiten lassen statt GEGEN Sie! Doch nicht nur das: Sie treten ab jetzt noch souveräner und kompetenter auf. Sie zeigen nach außen deutlich, dass Sie genau wissen, wovon Sie reden. Und unterstreichen dadurch Ihre Führungsstärke! Sie vermeiden durch den Wissens- und Informationsvorsprung aus „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit. Ihr Betriebsrat bekommt seine Rechte gratis (und das auch noch auf Ihre Kosten!) geliefert. Aber was ist mit IHREN Rechten?Nur wenn Sie als Arbeitgeber auch einmal ganz klar „Nein“ sagen können, sind Sie in der Lage, der „Mitbestimmungswut“ von Arbeitnehmervertretern entgegenzutreten. Der Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienst „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ bereitet auf nur 8 Seiten alles schnell, übersichtlich und leicht verständlich auf:
Doch das ist immer noch nicht alles: Zusätzlich bekommen Sie Ihr persönliches Passwort für den Exklusiv-Zugang zur Online-Datenbank. Dort bekommen Sie noch zahllose weitere Serviceleistungen, Muster-Betriebsvereinbarungen zum Herunterladen und noch viele weitere sofort zu übernehmende Arbeitshilfen. Und selbst wenn sich kurzfristig etwas ändert: Sie bekommen jährlich 4 Sonder-Ausgabe zu Spezialthemen, mit denen Sie zeitnah auf neue Gesetzesänderungen und Gestaltungs-Möglichkeiten reagieren können. Ihr Betriebsrat erkennt dadurch, dass Sie rechtlich auf dem neuesten Stand sind und sich kein X für ein U vormachen lassenUnd Sie bekommen natürlich Ihren GRATIS-Sonder-Report per PDF, „Schnell-Check – Wo Ihr Betriebsrat mitreden darf und wo nicht von A bis Z“ – mit Sofort-Hilfe-Garantie. Damit haben Sie ein Arbeitgeber-Komplett-Paket, mit dem Sie künftig noch besser mit Ihrem Betriebsrat zusammenarbeiten. Überzeugen Sie sich jetzt gleich selbst von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“! Fordern Sie Ihr persönliches Gratis-Test-Exemplar – die aktuelle Ausgabe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“zum 30-Tage-Test gleich hier an: ![]() Ich freue mich, von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen von Arbeitgeber zu Arbeitgeber, Ihr![]() Michael G. Peters, Chefredakteur „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ PS: Erinnern Sie sich nur an meinen ersten Spezial-Tipp mit den 3.500,00 € eingesparten Seminargebühren zurück. Das ist ein Mehrfaches dessen, was „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“in einem ganzen Jahr kostet! Und diese Ersparnisse stammen nur aus einem einzigen Tipp! Wenn Sie dann noch bedenken, dass eine Anwaltsstunde schon 200 € oder mehr kosten kann, wird Ihnen sicher auch deutlich, dass es erheblich teurer wäre, wenn Sie mein Angebot nicht annehmen würden. Tausende Arbeitgeber machen sich schon heute mit den neuesten Urteilen und Arbeitgeber-Spezial-Tipps das Leben leichter. Wann stoßen Sie dazu? Klicken Sie hier für Ihre GRATIS-Test-Ausgabe von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“! PPS: Die Kosten des Betriebsrats werden in vielen deutschen Unternehmen oft unterschätzt: Durch Betriebsversammlungen, Einigungsstellen, Betriebsratstätigkeit, Prozesse, Versammlungen, Reisekosten, Schulungen und Seminare kommen bereits bei 50 Mitarbeitern rund 900 € zusammen. Und zwar pro Mitarbeiter! Halten Sie als Arbeitgeber mit „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“dagegen. Heute noch anfordern! PPPS: Denken Sie daran: Ihr Betriebsrat kann jederzeit auf ein unerschöpfliches Arsenal an Informationen zum Thema Mitbestimmung zurückgreifen. Nur wenn Sie hier mit handfesten Gerichtsurteilen kontern können, haben Sie alle Chancen, als knallharter Verhandlungspartner Ihre Rechte zu wahren. „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“ versorgt Sie kurz & knapp mit allen Arbeitgeber-Tipps und Urteilen, mit denen Sie Ihre Position deutlich stärken. Hier klicken für Ihre persönliche GRATIS-Test-Ausgabe! Ihre Gratis-Test-Anforderung von „ArbeitGeberRechte Betriebsrat aktuell“Bitte senden Sie mir daher:
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